Bundesverfassungsgericht bestätigt:
Die 5%-Sperrklausel für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ist in der jetzigen Form verfassungswidrig
Mit seinem Urteil vom 30.7.2024 bestätigt das Gericht etwas, was die übergroße Mehrheit aller Wähler seit langem weiß oder zumindest fühlt. Der Verfall von Millionen Stimmen nach jeder Bundestagswahl (2013: 6.859.439 Stimmen, also fast 16% aller gültigen Stimmen) kann kein Zeichen für gelebte Demokratie sein, zumal die objektive Meinungs- und Interessenzersplitterung immer mehr zunimmt. Seit jeher ist das Angebot der „großen“ Parteien in Deutschland begrenzt und alles andere als vielfältig. Viele Wähler (vielleicht die meisten?) wählen deshalb eher das kleinste Übel als eine Partei, hinter der sie wirklich stehen. Das ist bisher für die Etablierten noch immer gut gegangen. Aber was, wenn der Wähler nicht mehr mitspielt und künftig eine der gegenwärtig schon über 120 kleineren Parteien wählt?
Mathematisch gibt das von der Ampel verabschiedete Wahlrecht bei Kandidatur vieler Parteien auch folgende Szenarien her:
1) Keine Partei erhält volle 5%, Ergebnis: 0 Abgeordnete sind gewählt. Der Bundestag bleibt leer!
2) Noch erschreckender: Nur eine Partei kommt über 5%, Ergebnis: Eine Partei mit z.B. 6% erhält alle Sitze im Bundestag und kann schalten und walten, wie sie will. Eine Opposition gibt es nicht, Gesetze können willkürlich und eigennützig verabschiedet werden und auch das Grundgesetz kann jederzeit nahezu beliebig angepasst werden.
War das beabsichtigt, oder kann man dort einfach nur nicht rechnen?
Die Zahlen der letzten Umfragen ergeben: Zurzeit vertreten die 3 Ampelparteien zusammen deutlich weniger als 25% der deutschen Wähler. Also eine kleine Minderheit. Mehr als 75% würden gegenwärtig entweder eine andere Partei wählen oder (oft auch aus Protest) nicht an der Wahl teilnehmen.
Da ist es nicht verwunderlich, wenn diese Parteien versuchen, sich mit allen Mitteln an der Macht zu halten, dass Gesetze entstehen, die das Bundesverfassungsgericht kippen muss und nahezu jede Person, jede Gruppe, die auch nur ansatzweise Kritik übt und echte Reformen fordert, vorsorglich als „rechte Gefahr“ diffamiert wird. Die Bürger sollen vor dieser Gefahr doch bitteschön noch mehr Angst haben, als vor der bürgerfernen Politik der Regierenden.
Die gegenwärtig regierenden Parteien werden auch künftig zu einer wirklich demokratischen Wahlreform wohl kaum bereit sein. Das betrifft nicht nur die 5% Klausel. Auch die durch die Parteien vorgegebenen starren Wahllisten, in denen überwiegend bewährte Parteifunktionäre aussichtsreich positioniert werden und die dem Wähler keine Personenauswahl lässt, sind bequem, aber wenig demokratisch. Dass es auch anders geht, hat doch gerade der 9. Juni gezeigt:
Zur Europawahl gab es keine Hürde, und auch kleine Parteien entsenden Vertreter nach Brüssel und erhöhen dort die Vielfalt der Meinungen, auch wenn es einige mit politischem Engagement nicht wirklich ernst nehmen. Und bei den Kommunalwahlen können Wähler unter den von den Parteien und Wählervereinigungen aufgestellten Kandidaten frei auswählen. Warum geht das nicht im Bund? Weil es dort wirklich um Geld und Macht geht – und die möchte man nicht aus der Hand geben.
Beitrag März 2024
In Zeuthen, dem grünen Wohnvorort im Süden Berlins, sollen jetzt 261 zumeist gesunde Alleebäume fallen, obwohl diese nach dem Brandenburger Naturschutzgesetz unter Schutz stehen. Die Landesstraße soll "grundhaft saniert" übersetzt plattgemacht werden, ohne das dabei etwas sinnvoll neues entsteht. Die neue Straße ist schmaler, aber weiter ohne Radweg geplant. Widerstand regt sich. So haben Bürger demonstriert und der NABU Brandenburg und der NABU Dahmeland haben eine Petition gegen den Kahlschlag verfasst.
Die Petition kann durch Anklicken des Bildes aufgerufen und online unterschrieben werden. Leider bleiben dafür nur noch wenige Tage!
Die Petition kann auch in Papierform unterstützt werden, es liegen neben den Unterschriften aus dem Netz auch schon zahlreiche Unterschriftenlisten vor.
Sie können auch bei uns gedruckte Listen anfordern!
Die Petition richtet sich gegen die unwiderbringliche Fällung von gesunden unter Naturschutz stehenden Bäumen. Aber es drängen sich weitere Fragen auf, z.B. warum muss hier überhaupt abgerissen und neu gebaut werden?
Die Straße ist verkehrssicher und erfüllt ihren Zweck. Ja, Straße wie auch Gehwege sind seit langem reparaturbedürftig. Das zeigt aber nur, dass sowohl Land als auch Gemeinde ihren Instandhaltungspflichten über Jahre nicht nachgekommen sind.
Darüber hinaus entsteht aber die Frage: Was sind Gesetze noch wert, wenn diejenigen, die sie machen, sie immer wieder verwässern und jene, die sie ausführen sollen, sich einfach darüber hinwegsetzen?
Noch gibt es die kleine Hoffnung, dass Einsicht einkehrt und die jahrzehntealte und völlig aus der Zeit gefallene Planung revidiert wird. Sonst bleibt wieder nur der Klageweg. Immerhin sehen wir, dass den Regierenden in Deutschland in immer kürzeren Abständen von den Gerichten bescheinigt wird, dass sie selbst ungesetzlich handeln.
Politiker nahezu jeder Partei rufen dazu auf, die Digitalisierung zu beschleunigen und die Entwicklung künstlicher Intelligenz voranzutreiben. Kaum jemand weist auf die Probleme und Gefahren hin, die damit verbunden sind. Hier eine der wenigen warnenden Stimmen, die von Wissenschaftsjournalist
Adrian Lobe auf Deutschlandfunk Kultur Beitrag hier lesen oder anhören
Ja, wir werden auch unser Land und unsere Verwaltung weiter digitalisieren müssen, schon um im internationalen Wettbewerb nicht abgehängt zu werden. Doch dies darf keine Ablösung der analogen Strukturen bedeuten. Wohin es z.B. führen kann, wenn zigtausende Sirenen zur Warnung im Notfall abgebaut werden, weil nur noch auf das durchaus auch störanfällige Internet gesetzt wird, haben Naturkatastrophen uns erst kürzlich gezeigt. Der Mensch ist ein analoges Wesen, entsprechende analoge Strukturen müssen erhalten bleiben. Schön wenn wir künftig unsere Autoanmeldung zu Hause schnell am Computer erledigen können. Aber eine Pflicht dazu darf nicht entstehen.
Wie schon die missglückte Benzinpreisbremse des Jahres 2022, die vor allem den Ölmultis die Taschen füllte, ist auch der neue Preisdeckel der SPD-geführten Regierung nichts anderes als eine Maßnahme zur Profitmaximierung der Energiekonzerne.
Dieser Preisdeckel ist für Verbraucher zu hoch angelegt und für die Konzerne eher ein Anreiz, die Preise weiter zu erhöhen bzw. auf hohem Niveau zu belassen, da selbst völlig überhöhte Preise dann eben noch aus dem Steueraufkommen bezahlt werden.
Von den großen Worten, dass die gegenwärtige Art der Preisbildung, die sich weitgehend am teuersten Anbieter orientiert, verändert werden soll, ist dagegen kaum noch etwas zu hören. Wir haben in Deutschland u.a. deshalb so hohe Energiepreise, weil der Markt eben gerade nicht mehr funktioniert, sondern durch monopolbegünstigende Regulierung immer mehr eingeschränkt wird.
Statt den Energiekonzernen überhöhte Preise mitzufinanzieren und dann sogenannte Übergewinne selektiv abzuschöpfen, wäre es doch sinnvoller, diese Übergewinne gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die vielfach zum Jahreswechsel versandten Preiserhöhungsschreiben überraschen dann auch noch mit einer deutlichen Anhebung nicht nur der Verbrauchspreise, sondern oft auch des zu zahlenden Grundbetrages. Wie diese teils drastischen Erhöhungen zu rechtfertigen sind, wird natürlich nirgends erklärt. Wir können uns da nur dem Rat der Verbraucherzentralen anschließen: Akzeptieren Sie als Verbraucher diese Erhöhungen nicht stillschweigend, sondern legen sie Widerspruch gegen die Erhöhungen ein und zahlen sie die neuen Forderungen nur unter Vorbehalt. Der Widerspruch kostet nichts und Sie wahren sich ggf. Rückerstattungsansprüche. Es ist damit zu rechnen, dass es zu Prozessen gegen viele dieser Forderungen kommt. Wir halten Sie gern auf dem Laufenden.
Link zur Seite der Verbraucherzentrale
Thema Energiepreiserhöhungen, was ist erlaubt?
Ein Bild aus dem Wahlkampf 2021
Wir beschmieren keine Plakate,
aber wir kommentieren sie schon mal mit unseren bescheidenen
Mitteln.
Was in anderen Ländern als unfairer Wahlkampf gebrandmarkt wird, gilt hierzulande als demokratische Errungenschaft:
Die völlig ungleichen Voraussetzungen unter denen Parteien im Wahlkampf antreten.
Im Vorfeld erkärten die Grünen z.B. gegenüber dem rbb, dass Ihnen für den Berliner Wahlkampf über 1,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen, CDU ca.
1 Million, Linke 720.000 Euro, AfD 500.000 Euro. Die SPD wollte zu diesem Zeitpunkt keine Angaben machen. Jedoch ist bekannt, dass diese traditionell die meisten Mittel zur Vefügung hat. Diese stammen nicht nur aus Beiträgen und Spenden, sondern bei der SPD besonders auch aus Unternehmensbeteiligungen, die diese in einem Maße wie keine andere Partei generiert.
Auf den ersten Blick ein Wahlplakat,
erst bei genauerem Hinsehen rechts oben zuerkennen:
Die Bundesregierung informiert.
Das heißt, dieses Plakat und seine teure Alleinstellung wird aus Steuermitteln finanziert.
Dazu das Bundesverfassungsgericht:
„Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken.“ (BverfG 2 BvE 1/76).
Zum Vergleich: Wir, die Partei GRAUE PANTHER, müssen den Wahlkampf mit deutlich weniger als 2000 Euro bestreiten, sämtlich aus Kleinspenden und den niedrigen Mitgliedsbeiträgen.
Obwohl die Partei bei der letzten gültigen Wahl in Berlin über 1% der Stimmen und damit die staatliche Mitfinanzierung erreichte, wurden ihr auf Grund des Ergebnisses einer als ungültig erkannten Wahl alle Mittel gestrichen.
Viele unserer Plakate aus dem Wahlkampf 2021 werden wiederverwertet.
Hier waren wir vor anderen da, aber das kleine Plakat kann man dann schon mal zusammenfalten,
um Platz für „Größeres“ zu schaffen.
Rentner als Zielgruppe werden auch von anderen Parteien beworben.
Aber nur die PANTHERBEWEGUNG setzt sich seit Jahrzehnten konsequent für die Rechte der älteren Generation ein.
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Alle 5 Jahre ist es wieder so weit: Die Wasserzähler werden in deutschen Mietwohnungen getauscht. Das deutsche Eichgesetz schreibt es so vor. Genauer gesagt beträgt die gesetzliche Eichfrist 6 Jahre für Kaltwasserzähler und 5 Jahre für Warmwasserzähler, da es aber wirtschaftlich keinen Sinn macht, die Handwerker noch öfter zu bestellen, werden beide Zähler zumeist gleichzeitig gewechselt. Gewechselt nicht gegen neu geeichte Gebrauchtzähler, sondern regelmäßig gegen neue Zähler, da der neue Zähler deutlich weniger kostet als eine Eichung. Dabei haben Untersuchungen schon vor Jahren gezeigt, dass die Zähler eine wesentlich längere Lebensdauer haben und auch noch nach 20 Jahren regelgerecht funktionieren. Und so betragen vergleichbare Fristen z.B. in Frankreich 18 und in Spanien etwa 23 Jahre.
Aber in Deutschland wandern Millionen brauchbare Wasserzähler in den Schrott. Nicht nur das: Die teuren Wechselkosten erscheinen direkt oder indirekt auf den Nebenkostenabrechnungen der Mieter, die damit deutlich mehr zahlen, als wirklich erforderlich.
Zudem fordert das neue Eichgesetz auch noch vom Vermieter, dass er die neuen Wasserzähler seiner Mieter beim Eichamt anmeldet! Immer mehr Überwachung und immer mehr statt weniger sinnlose Bürokratie.
Den Abbau solcher und ähnlicher Vorschriften fordern verschiedene Experten aber auch einige Politiker. In der Praxis werden es aber immer mehr. Offensichtlich meinen auch viele Parlamentarier eine gute Arbeit bestünde darin, immer mehr Gesetze und Regulierungen zu verfassen.
Was das Eichgesetz angeht, ist dieses auch in anderen Teilen völlig aus der Zeit gefallen. In einer Zeit, in der z.B. moderne Digitalwaagen sehr preiswert und zuverlässig genaue Ergebnisse anzeigen, müssen sämtliche Waagen im Handel in kurzen Abständen immer wieder teuer geeicht werden. Was bei einer Labor- oder Apothekenwaage vielleicht noch einen Sinn macht, ist im täglichen Handel einfach nur ein mittelalterliches Relikt und teurer bürokratischer Unfug.
Leider lassen sich die Beispiele fortsetzen. Deshalb gilt es, endlich mit der Entstaubung unserer Gesetze zu beginnen und die Flut immer neuer Regulierungen zu beenden.
Grün ist „in“. Grün ist in aller Munde, „Grün“ und „Bio“ verspricht uns die Werbung jetzt für alle Waren, die uns verkauft werden sollen. Und die Politik überbietet sich darin, ihre Programme ebenfalls als grün zu verkaufen. Doch was meint das? Letztlich geht es darum, dass wir Menschen mit wachsendem Wohlstand, mit steigenden Ansprüchen und einfach durch unsere schiere Zahl immer mehr natürliche Ressourcen verbrauchen und vor allem einen immer größeren Einfluss auf unsere natürliche Umgebung nehmen.
Da auch der Mensch ein Wesen der Natur ist, das von dieser in vielfältiger Weise abhängig ist, gilt es, unseren gesamten Fußabdruck, also unseren Einfluss auf die Natur, so gering wie möglich zu halten. Und das, obwohl wir doch immer zu Recht so stolz auf unsere technischen Errungenschaften waren und nicht wenige von einem Sieg über die Natur träumten.
Wer hinterlässt heute aber den stärksten Abdruck, wer verbraucht die meisten Ressourcen, wer erzeugt die meisten umweltschädlichen Produkte, verunreinigt die Luft, den Boden und die Meere?
Sind es Rentner, die bereits in ihrer Jugend gelernt haben, auch mit deutlich weniger auszukommen, als uns die Konsumwelten von heute versprechen? Ist es derjenige, der sein kleines Auto auch noch länger als 20 Jahre fährt, oder ist es der smarte Weltbürger mit modernem superschweren Hybridfahrzeug? Beim Auto gilt sicher das, was auch für viele andere technische Hilfsmittel zutrifft: Nur ein nicht gebautes Auto ist ein umweltfreundliches Auto. So schön ein Elektroauto vielleicht auch ist: Die Batterien des neuen Autos sind der Sondermüll von morgen. Jedes zusätzliche Windrad ist ein Eingriff in die Natur und muss nach relativ kurzer Lebensdauer wieder recycelt werden, was gegenwärtig nur unvollkommen gelingt. Es gilt also: Weniger ist mehr. Weniger vom überflüssigen Konsum ist ein Mehr an Umweltschutz. Wegwerfmentalität, Markengläubigkeit und Modernisierungswahn treiben die Umweltzerstörung an. Auch die so gepriesene schnelle, ungebremste und weitgehend unregulierte Digitalisierung macht da keine Ausnahme. Der weltweite Stromverbrauch der digitalen Medien ist inzwischen deutlich höher als der aller privaten und industriellen deutschen Verbraucher zusammengenommen. Jeder Klick, jede Google-Anfrage löst energieintensive Rechenleistung aus. Den höchsten Verbrauch aber verzeichnen die immer beliebter werdenden Streamingdienste. Ein Fernsehfilm wird nur einmal gesendet, ein Stream ggf. millionenfach.
Allein die Erzeugung und Verwendung der neuen Kryptowährungen lässt den Energieverbrauch drastisch ansteigen. Eine Bitcoin-Transaktion verbraucht fast so viel Energie wie eine halbe Million Kartenzahlungen.
Dutzende große Kohlekraftwerke erzeugen Ihren Strom nur für die Funktion dieser virtuellen Währung.
Eine Münze muss nur einmal produziert werden und geht dann nahezu ohne Abnutzung durch tausende Zahlvorgänge, und das ohne eine Datenspur zu hinterlassen.
Muss ein Kühlschrank oder ein Kinderspielzeug an das Internet angeschlossen sein?
Immer mehr Fahrräder kommen ohne Batterie und Motor nicht mehr aus. Dabei ist doch gerade selbst strampeln das Gesunde am Fahrradfahren. Statt im Wald läuft man auf einem strombetriebenen Fitnesslaufband auf der Stelle, statt Einkauf in der Nähe wird im Internet geordert, statt dem gemütlichen Kaffee aus eigener Tasse gibt’s einen hektischen „Coffee to go“ aus dem Papp- oder Plastikbecher. Fast alles ist mehrfach verpackt und fast nichts kann mehr repariert werden.
Kleinerzeuger dürfen Ihre natürlich hergestellten Produkte nicht „Bio“ nennen, weil sie sich die teuren Gebühren der Zertifizierungsmafia nicht leisten können. Großkonzerne sind plötzlich grüner als Selbsterzeuger.
Nein, Danke! Wenn wir grün sehen wollen, gehen wir in den Wald, wenn wir grün essen wollen, am besten in den Schrebergarten.
Vor zwei Jahrzehnten verkaufte der rot-rote Senat zigtausende Wohnungen aus kommunaler Trägerschaft an private Wohnungsbauunternehmen. Das dies ein Fehler und auch der vereinbarte Verkaufspreis zu niedrig war, sieht heute die Mehrheit der Beobachter. Das Geld war schnell ausgegeben und es wurde seither eher weniger als mehr gebaut. Jetzt versuchen die Befürworter der Initiative, diesen Fehler mit dem nächsten zu beheben.
Sie hoffen dabei darauf, eine größere Zahl von Immobilien deutlich unter dem Verkehrswert erwerben zu können. Dass dies gelingt, darf bezweifelt werden. Bisher haben nur „angemessene“ Entschädigungen die Hürden der gerichtlichen Überprüfung genommen und das dürfte teuer werden, zumal voraussichtlich zusätzliche Sanierungskosten auf neue Eigentümer zukommen. Durch den Volksentscheid wurde vorerst nichts entschieden, denn der Senat wurde durch ihn nur aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Da die erforderlichen Milliardenbeträge von der ohnehin verschuldeten Stadt Berlin nicht aufgebracht werden können, setzen die Initiatoren denn auch auf eine Entschädigung in Form von langlaufenden Bonds statt Geld. Das dürfte nicht nur die Realisierung noch unwahrscheinlicher machen, sondern selbst im Erfolgsfall eigene Bauaktivitäten für die nächsten 40 Jahre eher weiter ausbremsen. Dabei gibt es schnellere und sicherer umsetzbare Lösungen, die zudem weitere Investoren nicht abschrecken, sondern anziehen können.
Der Streit um den besten Weg für den Berliner Wohnungsmarkt ist verhärtet und längst nicht mehr zielorientiert.
Eine Besinnung auf das eigentliche Ziel fordern Vertreter der Panther und bringen zahlreiche praktikable Lösungsansätze ins Gespräch. Dazu zählt z.B. die Erleichterung von preiswerten Aufstockungen und die Bereitstellung von Bauland auf Pachtbasis verbunden mit Bürgschaften für zinsgünstige Kredite an private, genossenschaftliche und kommunale Bauherren. Viele Möglichkeiten hat der Senat in den letzten Jahren verpasst und sich trotz großer Worte vor allem durch Untätigkeit hervorgetan. Die Chancen der Niedrigzinsphase wurden vertan, jetzt steigen nicht nur die Baupreise, sondern auch die Zinsen.
Was noch vor zwei Jahren möglich war, zeigt der Beitrag von Siegfried Goosmann, der noch auf der alten inzwischen überholten und nicht mehr genutzten Seite Landesverbandes veröffentlicht wurde.
Integration und Inklusion heißen zwei der meiststrapazierten Schlagworte in der politischen Diskussion der Gegenwart. Manche träumen davon, jeden der nach Deutschland kommt, zu integrieren. Andere meinen, die gesamte Gesellschaft müsse sich umbauen, um auch den ungewöhnlichsten Einzelinteressen gerecht zu werden. Man sollte darüber diskutieren. Das werden wir auch. Hier geht es jedoch darum, dass im Gegensatz dazu gegenwärtig eine große Gruppe immer mehr an den Rand gedrängt wird und schließlich nur noch zum Ausbeutungsobjekt einer profitorientierten Gesellschaft taugt. Gemeint sind ältere Senioren, die den gesamten Wohlstand, von dem gegenwärtige Generationen zehren, aufgebaut haben.
Es gibt viele fitte Alte, die ihren Ruhestand genießen oder sich aus eigener Kraft engagieren und in die Gesellschaft einbringen, aber auch Ältere, die der Schnelligkeit des modernen Alltags und dem täglichen Leistungsdruck nicht gewachsen sind. Für die hat sich die Gesellschaft etwas neues einfallen lassen: Die Pflegeversicherung und die Altenheime. Es gibt sicher Beispiele von gut geführten Heimen oder exklusiven Seniorenresidenzen. Den Alltag jedoch bestimmen Altenverwahranstalten mit wenig Kontakt zur Außenwelt. Es gibt tatsächlich Senioren, die obwohl geistig rüstig und auch körperlich nicht völlig verfallen, ihr Heim jahrelang nicht ein einziges Mal verlassen und ihr Wissen um die Welt und selbst ihre nähere Umgebung nur aus dem Fernsehprogramm und der Presse beziehen.
Die Pflegeversicherung generiert jährlich Milliardeneinnahmen, die großteils in die Hände privater oder scheinbar gemeinnütziger Unternehmen gelangen. Sozialämter bezuschussen die Unterbringung der Alten in Heimen mit weiteren Milliarden aus Steuergeldern. Und das Ergebnis ist zum Teil beschämend. Die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form ist gescheitert. Solange diese nicht grundsätzlich reformiert oder durch ein besseres System abgelöst ist, fordern wir zumindest die sofortige Anhebung der Pflegesätze für pflegende Angehörige im privaten Umfeld, damit mehr Angehörige in die Lage versetzt werden, ihre Alten selbst zu versorgen und diese nicht aus
wirtschaftlichen Gründen der Pflegelobby überlassen, die aus dem vielleicht gut gemeinten Projekt inzwischen ein erfolgreiches Geschäftsmodell entwickelt hat.
Grundsätzlich bedarf es jedoch eines generellen Umdenkens. In den Großfamilien anderer Kulturkreise käme niemand auf die Idee, die Alten derart zu isolieren. Auch schwächere und behinderte ältere Menschen können ihren Beitrag im Alltag leisten. Während die Bewohner in vielen Alteneinrichtungen von der Mitarbeit völlig ausgeschlossen sind, können Sie sich im familiären Umfeld vielfältig betätigen, wenn dabei Fähigkeiten aber auch Leistungsgrenzen beachtet werden. Sinnvolle Betätigung erhält fit, Gebrauchtwerden und Anerkennung fördern Selbstbewusstsein und Lebensglück.
Und da wo es keine familiären Bindungen mehr gibt oder Teilhabe in der eigenen Familie aus anderen Gründen auch bei besserer Förderung nicht möglich ist, sollte die Unterstützung Projekten zu Gute kommen, die generationenübergreifende Wohn- und Lebensmodelle auch außerhalb der Familie anbieten.
Am 15.07.2021 griff der rbb in der Abendschau ein Thema auf, dass sonst wenig in die öffentliche Wahrnehmung dringt. Es geht um Einkünfte von Abgeordneten, insbesondere um die Bezüge, die sie nach Beendigung ihrer Abgeordnetentätigkeit erhalten. Mit großer Mehrheit erhöhten sich die Abgeordneten fraktionsübergreifend nicht nur ihre Bezüge, sondern zusätzlich und auch rückwirkend Übergangsgelder und Altersversorgungen exorbitant.
Verfassungsrechtler bezweifeln, dass dies verfassungskonform ist.
Das Verfassungsgericht jedoch kann das nur überprüfen, wenn es die Täter selbst beantragen!
Das Informationsblatt PANTHER nahm das von der Journalistin Gabi Probst recherchierte Thema 2021 auf und schrieb dazu:
Als sich die Abgeordneten Ende 2019 auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP ihre laufenden Bezüge (im Gesetz „Entschädigungen“ genannt) deutlich erhöhten, wurde dies mit gestiegenem Aufwand begründet. Man wolle nunmehr kein Teilzeitparlament mehr sein, sondern sich in Vollzeit der Abgeordnetentätigkeit widmen. Der Bund der Steuerzahler kritisierte die Erhöhung damals insbesondere unter dem Aspekt, dass die Zahl der Abgeordneten in Berlin hoch ist und damit erhebliche zusätzliche Kosten auf die Allgemeinheit zukommen. Immerhin bekommt jeder Abgeordnete 6532 Euro Entschädigung, dazu eine steuerfreie Kostenpauschale von 2664 Euro und bis zu 4598 Euro für die Beschäftigung von Mitarbeitern, die zeitaufwändige Arbeiten erledigen können. Dass im selben Gesetz auch die Altersversorgung aufgestockt und zudem großzügige Übergangsgelder für ausscheidende Abgeordnete beschlossen wurden, drang bisher kaum in die breite Öffentlichkeit. Jetzt ist es aber soweit: Viele Abgeordnete werden in die neue Vertretung nicht mehr einziehen, profitieren aber von diesen Regelungen. Darunter z.B. besonders der Präsident des Abgeordnetenhauses Ralf Wieland (SPD), der auf Grund dieses Gesetzes neben einer guten Altersversorgung ohne eigene Beiträge zusätzlich für 18 Monate über 13.000 Euro „Übergangsgeld“ erhält. Wohlgemerkt ohne jede Gegenleistung zum Nutzen der Bürger, die dies zahlen.
Der gelernte Speditionskaufmann, dessen Berufsleben sich aber SPD-typisch überwiegend in der Politik abspielte, ist sich keiner Schuld bewusst, obwohl es in seiner Hand lag, zusammen mit seinen Genossen das Verfassungsgericht anzurufen, um dort eine unabhängige Überprüfung dieser Bezüge auf ihre Angemessenheit zu ermöglichen. Diese Abgeordnetenkarriere vom Juso-Vorsitzenden in Trier zum Chef der Selbstversorger in der Berliner Volksvertretung wirft die Frage auf: Wollen wir wirklich immer wieder die Selben wählen? Ein Wechsel ist nötig und das bezieht sich nicht nur auf die Person des Herrn Präsidenten des Abgeordnetenhauses. Die neu gewählten Abgeordneten haben es in der Hand, eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit solcher Beschlüsse zum eigenen Nutzen einzuleiten. Und das werden bestimmt nicht die Abgeordneten aus den Parteien angehen, die diesem Gesetz in seltener Einmütigkeit zugestimmt haben.
Rechtswissenschaftler bezweifeln insbesondere die Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Aufstockung von Altersbezügen für Zeiten, in denen nach eigenem Bekunden ja weniger, nämlich in Teilzeit gearbeitet wurde.
Ein bezeichnendes Licht auf das soziale Feingefühl einiger Volksvertreter wirft die Tatsache, dass der Gang zum Verfassungsgericht zwar versperrt wurde, jetzt aber frühere Abgeordnete beim Verwaltungsgericht klagen, um selbst auch noch rückwirkend in den Genuss dieser Neuregelungen zu kommen. PANTHER August 2021